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TEILNAHMENVORAUSSETZUNGEN
Untenstehend finden Sie die Teilnahmevoraussetzungen für unsere Outdoorevents. Für Veranstaltungen anderen Formates treffen diese ggf. nicht bzw. nur bedingt zu. Die spezifischen Teilnahmebedingungen finden Sie auf der jeweiligen Detailseite der Veranstaltung.
Bei unseren aktuellen Veranstaltungen handelt es sich um ganztägige Bergtouren mit Gehzeiten von bis zu 7 Stunden und 1.200 Höhenmetern (bergauf). Die Touren sind so konzipiert, dass sie keine besonderen technischen Anforderungen enthalten (keine Klettersteige) jedoch eine gute Kondition und eine gewisse Bergerfahrung erfordern. Trittsicherheit und Schwindelfreiheit setzen wir voraus.
Unsere Verantwortung
Wir sichern Ihnen zu, unsere Veranstaltungen stets sorgfältig vorbereitet zu haben, die Gruppe nach bestem Wissen und Gewissen zu führen und insbesondere das Risiko für alle Beteiligten auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren. Wir haften nicht für materielle oder körperliche Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit einer unserer Veranstaltungen entstehen. Während der Wanderung sowie der An- bzw. Abreise liegt die volle Verantwortung beim Teilnehmenden selbst. Wir weisen Sie darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen naturgemäß gewisse Risiken in sich bergen (z.B. unbefestigte Wege, gesicherte Passagen, sonstige natürliche Gegebenheiten). Außerdem können durch das Wetter oder andere Umstände, die nicht unserem Einfluss unterliegen, Änderungen im Ablauf der Veranstaltungen nötig werden. Solche Änderungen stellen keine Minderung der von uns erbrachten Leistung dar.
Versicherung
Wir setzen voraus, dass Sie krankenversichert sind. Im Falle einer Verletzung, welche den Einsatz von Rettungskräften/der Bergwacht erfordert, trägt die Krankenversicherung die Kosten.
Rücktritt durch den Veranstalter
Aus unvorhersehbaren Gründen können wir die Veranstaltung absagen. Der gezahlte Betrag wird sodann sofort in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen uns sind nicht möglich. Ein ‘unvorhersehbarer Grund‘ liegt beispielsweise bei Erkrankung des Gast-Experten, Unwetterwarnung oder anderen, nicht durch uns zu beeinflussende Umstände vor.
Weitere Hinweise
Um allen Teilnehmenden eine erfolgreiche Veranstaltung zu bieten sind mindestens 5 Teilnehmende erforderlich. Maximal nehmen wir aktuell 8 Teilnehmende mit auf unsere Touren. Zusätzlich bieten wir auf jeder Tour zwei Studierenden die Möglichkeit, zu einem reduzierten Preis teilzunehmen. Für den Fall, dass wir die Mindestteilnehmendenzahl (ohne Studierende) nicht erreichen erlauben wir uns, die Veranstaltung abzusagen. Die Absage erfolgt spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung.
Gemäß dem Motto „es gibt kein schlechtes Wetter nur die falsche Bekleidung“ findet die Tour auch bei Regen statt. Gewitter oder eine Unwetterwarnung führt jedoch zur Absage bzw. Abbruch.
Bitte achte auf adäquate Ausrüstung. Tipps für Deine Packliste findest Du hier.
Aufgrund des Umfanges unserer Touren liegt der Planung ein recht präziser Zeitplan zugrunde. Wir bitten daher ausdrücklich um Pünktlichkeit. Die maximale Wartezeit über den im Zeitplan angegebenen Startzeitpunkt hinaus liegt bei 15min! Da wir die Gruppe in der Regel zu zweit führen, besteht keine Möglichkeit, auf verspätete Teilnehmer zu warten. Dies würde den kompletten Ablauf für alle anderen Teilnehmer erheblich stören. Sicher finden wir in solchen Ausnahmefällen eine kulante Lösung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)
für Dienstleistungen von FTC Flori Training & Consulting
Stand: 26.07.2020
FTC Flori Training & Consulting | Hittenhauserstr. 11 | 82061 Neuried
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von FTC Flori Training & Consulting – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Diese gehen aus der Beschreibung der erworbenen Dienstleistung/Veranstaltung hervor. Die Beschreibung findet sich entweder in dem der individualvertraglichen Vereinbarung zugrundeliegenden Angebot oder auf www.innovationhike.com.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
Bei Buchung einer Veranstaltung auf www.innovationhike.com kommt der Vertrag mit Abschluss der Buchung inklusive des Zahlungsvorganges zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Kündigungsfristen werden individualvertraglich in Anhängigkeit vom Umfang der Beauftragung geregelt.
4.3 Für Veranstaltungen, die über www.innovationhike gebucht werden, gelten die Rücktrittsbestimmungen gemäß § 355 BGB. Demnach kann die Buchung bis 14 Tage nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter wird sich im Sinne der Kulanz jedoch stets um eine für beide Seiten vertretbare Lösung bemühen.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5.6 Für die unter www.innovationhike.com gebuchten Veranstaltungen gelten besondere Teilnahmebedingungen. Diese werden auf der Website sowie auf dem nach Buchung ausgestellten Veranstaltungsticket explizit ausgewiesen. Daraus ergeben sich die veranstaltungsspezifischen Verpflichtungen der Vertragspartner.
5.7. Der mit Zahlung des Ticketpreises erworbene Leistungsumfang beinhaltet Organisation und Tourleitung, die Verpflegungskosten auf den gemeinsam besuchten Hütten/Almen/Gastronomiebetrieben, die Kosten der Gast-Experten sowie die Mehrwertsteuer.
Nicht enthalten sind die Kosten für Anfahrt, Unterkunft (ausgenommen Veranstaltungen, die eine Übernachtung explizit beinhalten), Spesen, individuelle Verpflegungskosten außerhalb des Veranstaltungsrahmens sowie sonstige Kosten, die dem Teilnehmer entstehen jedoch nicht expliziter Bestandteil des erworbenen Leistungsumfanges darstellen (siehe 5.7 Abs. 1)
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Stunden-, oder Tagessatz bzw. dem Festpreis abgerechnet. Die Details der Rechnungsstellung werden individualvertraglich geregelt.
6.2 Bei Buchung von Veranstaltungen auf www.innovationhike.com erfolgt die Zahlung prozessbedingt unmittelbar am Ende der Buchung. Vor Zahlungsbestätigung ist kein Abschluss zustande gekommen. Zur Zahlungsabwicklung stehen mehrere Optionen zur Verfügung.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Individualvertraglich können abweichende Zahlungsziele vereinbart werden.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Für auf www.innovationhike.com gebuchte Veranstaltungen gelten hierzu abweichende Bedingungen. Da es sich hier meist um Outdoor-Veranstaltungen (Bergwanderungen, Outdoorseminare o. ä.) handelt, können materielle (z. B. Beschädigung der Kleidung) sowie körperliche Schäden (z. B. kleinere Verletzungen, Umknicken etc.) nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter ist bemüht, entsprechende Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verantwortung liegt jedoch bei jedem Teilnehmenden selbst. Die gilt insbesondere auch für die An- und Abreise. Etwaige Kosten können nicht vom Veranstalter übernommen werden. Es wird davon ausgegangen, das jeder Teilnehmende über eine gültige, den Umfang der Veranstaltung abdeckende Krankenversicherung verfügt.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist München.
9. Sonstige Bestimmungen
keine
Neuried, 26.07.2020
FTC Flori Training & Consulting